Chronische Hepatitis C
Interferonfreie Therapien mit neuen Direkt Antiviralen Agentien (DAA) sind wirksam bei allen Genotypen des Hepatitis-C-Virus wie auch bei einer bereits eingetretenen Leberzirrhose.
In den letzten Jahren hat die Behandlung der Hepatitis C (HCV-Infektion) dramatische Fortschritte gemacht. Die neu zugelassenen interferonfreien Medikamente (DAA) sind deutlich wirksamer als die bis anhin verwendeten Therapien und weisen eine kürzere Behandlungsdauer auf. Zudem ist eine Interferonfreie Therapie mit direkt wirksamen antiviralen Agentien (DAA) bedeutend verträglicher als eine interferonbasierte Therapie. Auch sind die Heilungsraten von bis zu 96 -100% (je nach Studie) überragend gut. Es gibt mittlerweile valide Daten, die eine Wirksamkeit dieser neuartigen antiviralen Medikamente selbst bei einer schon vorhandenen Leberzirrhose und allen Genotypen des Hepatitis-C-Virus zeigen. Die Therapie kann in der Regel ambulant durchgeführt werden. Die antiviralen Medikamente werden im Magendarm-Trakt gut resorbiert, so dass diese je nach konkretem Therapieschema eingenommen werden können (orale Einnahme).
Was ist das Ziel der antiviralen Therapie bei Hepatitis C?
Ziel der Behandlung durch den Gastroenterologen ist es, das Hepatitis C-Virus dauerhaft zu eliminieren. Der Experte spricht von einem anhaltend virologischen Ansprechen (Sustained Virological Response, SVR), wenn auch 6 Monate nach Abschluss der Therapie keine Hepatitis C-Viren mehr im Körper nachweisbar sind. Die bestehende Lehrmeinung besagt, dass bei einer nicht mehr nachweisbaren Virenlast die gefürchteten Komplikationen wie Leberzirrhose oder gar das hepatozelluläre Karzinom (hepatocellular carcinoma, HCC) weitestgehend gebannt sind.
Allerdings sind die Medikamentenkosten mit den neuen DAA für eine Therapie der chronischen Hepatitis C sehr teuer. Hinzu kommt eine engmaschige Betreuung durch den Facharzt für Gastroenterologie während der Therapie, um möglichen Nebenwirkungen wirksam entgegen zu treten. Ihr Gastroenterologe kann Ihnen Auskunft geben, in welchem Umfang die Kosten von gesetzlichen wie privaten Kassen übernommen werden.
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